Bürgermeister / Bürgermeisterin
Gemeindeverwaltung Perl
Einsatzort
Jobart
Tätigkeit
Ausbildung
Geschlecht
Dauer
Alter
Gehalt
Perl
Festeinstellung
Organisation / Verwaltung
keine Angaben
m/w
unbefristet
keine Altersbeschränkung
zur Verhandlung
Branche
HQ Stadt
Straße
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Perl
keine Angaben
Personalabteilung
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
keine Angaben
Bürgermeister / Bürgermeisterin Gemeindeverwaltung Perl Perl zum 1. November 2015.
Stellenausschreibung In Der Gemeinde (rd 8400 Einwohner) Ist Wegen Ablauf Der Amtszeit Des Derzeitigen Stelleninhabers Die Stelle Des Bürgermeisters / Der Bürgermeisterin Zum 1 November 2015 Neu Zu Besetzen Die Amtszeit Endet Gemäß § 31 Abs 2 I V M § 56 Abs 3 Des Kommunalselbstverwaltungsgesetzes Mit Ablauf Des 30 September 2024 Unabhängig Davon Bildet Gemäß § 120 Des Saarländischen Beamtengesetzes Für Hauptamtliche Kommunale Wahlbeamte Auf Zeit Die Von Den Bürgern (m/w) Gewählt Sind Das Vollendete 68 Lebensjahr Die Altersgrenze Die Besoldung Erfolgt Nach § 2 Der Saarländischen Besoldungsverordnung In Der Besoldungsgruppe A 15 Eine Höherstufung Nach Der Besoldungsgruppe A 16 Ist Frühestens Nach Ablauf Von Zwei Jahren Nach Beginn Der Amtszeit Durch Beschluss Des Gemeinderates Möglich Daneben Wird Eine Aufwandsentschädigung Nach Der Verordnung über Die Gewährung Von Aufwandsentschädigungen An Hauptamtliche Kommunale Wahlbeamte Und Sonstige Behördenleiter Gewährt Wählbar Zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin Ist Jeder Deutsche (m/w) Im Sinne Des Artikels 116 Des Grundgesetzes Und Jeder Unionsbürger (m/w) Der/die Am Tag Der Wahl Das 25 Lebensjahr Vollendet Hat Die Wählbarkeit Zum Deutschen Bundestag Oder Zum Europäischen Parlament Besitzt Und Die Gewähr Dafür Bietet Dass Er/sie Jederzeit Für Die Freiheitlich Demokratische Grundordnung Im Sinne Des Grundgesetzes Eintritt Zum Bürgermeister/zur Bürgermeisterin Kann Nicht Gewählt Werden Wer Am Tag Des Beginns Der Amtszeit Das 65 Lebensjahr Vollendet Hat Der Bürgermeister/die Bürgermeisterin Der Gemeinde Wird Am 28 Juni 2015 In Allgemeiner Unmittelbarer Freier Gleicher Und Geheimer Wahl Nach Den Grundsätzen Der Mehrheitswahl Gewählt Gewählt Ist Wer Mehr Als Die Hälfte Der Abgegebenen Gültigen Stimmen Erhalten Hat Erhält Kein Bewerber (m/w) Diese Mehrheit So Findet Eine Stichwahl Unter Den Beiden Bewerbern (m/w) Die Bei Der Ersten Wahl Die Höchsten Stimmenzahlen Erhalten Haben Statt Bei Stimmengleichheit Entscheidet Das Los Wer In Die Stichwahl Kommt Eine Etwa Notwendige Stichwahl Findet Am 12 Juli 2015 Statt Der Derzeitige Amtsinhaber Steht Nicht Mehr Zur Wiederwahl Neben Der Beamtenrechtlich Notwendigen Schriftlichen Bewerbung Ist Zur Teilnahme An Der Wahl Auch Die Einreichung Eines Förmlichen Wahlvorschlages Als Einzelbewerber (m/w) Oder Durch Eine Partei Bzw Wählergruppe Erforderlich Der Gemeindewahlleiter Wird Zur Einreichung Von Wahlvorschlägen In Der Ausgabe Nr 10/2015 Des Amtlichen Bekanntmachungsblattes Der Gemeinde Am 5 März 2015 Auffordern Die Frist Zur Einreichung Von Wahlvorschlägen Endet Am 23 April 2015 1800 Uhr Schriftliche Bewerbungen Mit Allen Aussagefähigen Unterlagen (lichtbild Lebenslauf Zeugniskopien Tätigkeits- Und Befähigungsnachweise Leistungs- Und Dienstzeugnisse) Sind Bis Zum 23 April 2015 Unter Dem Kennwort "bürgermeisterwahl 2015" Beim Bürgermeister Der Gemeinde Trierer Straße 28 66706 Einzureichen Weitere Auskünfte: Personalamt/wahlamt Der Gemeinde Tel 06867/66102 Oder 66103 Der Bürgermeister Der Gemeinde Bruno Schmitt Bürgermeister / Bürgermeisterin Zum 1 November 2015 Perl
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